Richtlinien & Kontrolle

Landwirt , © SÖL / D.Menzler

Übersicht

Deutschland

Staatliche Regelungen
Zum 1.1.2009 wurde die bisherige EU-Öko-Verordnung 2092/91 durch die neue Ökobasisverordnung 834/2007 und ihre Durchführungsverordnungen abgelöst: die Durchführungsverordnung für Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte, die innerhalb der EU erzeugt werden (Durchführungsbestimmungen, VO 889/2008) und die Durchführungsverordnung für den Import von Bioprodukten, die in Drittländern angebaut oder hergestellt werden (Importregelungen, VO 1235/2008). Weitere Durchführungsbestimmungen zu Hefe, Aquakultur und Meeresalgen sowie zu Kellerei sind in Vorbereitung und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 beschlossen werden. In Deutschland werden die EU-Regelungen national durch das Ökolandbaugesetz flankiert, das spezielle Regelungen zum Kontrollsystem und zu Sanktionsmaßnahmen trifft. Das Ökolandbaugesetz wurde an die neuen Bioverordnungen angepasst und trat ebenfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft.

  • Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat eine Broschüre mit den wichtigsten Änderungen erstellt. Sie ist hier abrufbar.
  • Weitere Informationen zu den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau finden Sie unter www.oekolandbau.de

Ökolandbaugesetz
Das Ökolandbaugesetz ist ein von der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, welches dazu dient, die Durchführung der EG-Öko-Verordnung zu gewährleisten. Insbesondere dient die Vorschrift dazu, bei der Zulassung der Kontrollstellen zur Prüfung der Ökoqualität ein bundesweites Verfahren einzuführen. Gleichzeitig wird eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenregelung bei Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung geschaffen. Die Anpassungen dieses Gesetzes an die EG-Öko-Basisverordnung erfolgt durch das "Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007"

Das Ökolandbaugesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet und zuletzt durch neuen Wortlaut mit Wirkung zum 01.01.2009 an die neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.

  • Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie hier.

    Biosiegel, Ökokennzeichengesetz und Ökokennzeichenverordnung
    Es gibt viele Möglichkeiten Bioprodukte zu deklarieren: "kontrolliert-biologisch", "organisch-biologisch", "biologisch-dynamisch" oder einfach nur "Bio-" oder "Öko-". Landwirte oder Hersteller können frei entscheiden, welche Bezeichnung sie wählen. Allerdings dürfen sie nur solche Produkte damit kennzeichnen, die regelmäßig nach der EG-Öko-Verordnung kontrolliert werden. Eine Vermarktung von Produkten mit Ökohinweisen ist erst nach erfolgter Erstkontrolle durch die zuständige Kontrollstelle möglich.

    staatliches BiosiegelIn Deutschland dürfen Erzeuger, Verarbeiter und Händler deren Produkte die Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, auf die Etiketten ihrer Bioprodukte das staatliche Biosiegel drucken.

 

  • Die Geschäftsstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt regelmäßig den Bio-Siegel-Report heraus, er enthält Fakten und Unternehmens-Reportagen zum Thema "Bio". Er kann hier heruntergeladen werden.
  • Weitere Informationen zur Kennzeichnung bei www.oekolandbau.de

Richtlinien der Verbände
Die Anbauverbände des ökologischen Landbaus haben in Deutschland die Richtlinien für den ökologischen Landbau entwickelt. Die Verbände haben ihre eigenen Richtlinien, für deren Einhaltung sie das jeweilige Siegel ihres Verbandes vergeben:

Die Anbauverbände sowie Verbände und Firmen aus Verarbeitung und Handel werden seit März 2002 durch den Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) als Spitzenverband der ökologischen Lebensmittelwirtschaft repräsentiert. Ziel des BÖLW ist es, die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ihre gemeinsamen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, die Qualitätssicherungssysteme weiter zu entwickeln, die Entwicklung einer leistungsfähigen und krisenfesten Kommunikationsstruktur der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ein Forum für die Begegnung ihrer Akteure zu schaffen.

Die Richtlinien der Verbände des ökologischen Landbaus werden kontinuierlich weiterentwickelt, neue Erkenntnisse und Erfahrungen werden integriert.

Kontrolle im Ökolandbau
Alle Unternehmen, die Bioprodukte vermarkten wollen, müssen sich einem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung unterziehen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Prüfverfahrens erhalten sie das Zertifikat der Kontrollstelle. Mindestens einmal im Jahr werden alle Ökobetriebe kontrolliert. Durchgeführt werden die Kontrollen von staatlich zugelassenen, privaten Kontrollstellen. Die Kontrolleure nehmen vom Saatgut über die Futtermittel, von den Ställen bis zu den Weiden alles genau unter die Lupe. Auch nehmen sie Einsicht in alle schriftlichen Unterlagen: Die Buchführung eines jeden Betriebes wird genauso überprüft, wie z.B. die Warenbestandsberichte und die Stalltagebücher. Bei Verarbeitungsbetrieben werden auch die Rezepturen kontrolliert. Es wird genau geprüft, ob ausschließlich erlaubte Zutaten und Zusatzstoffe eingesetzt wurden.

Betriebsmittelliste für Ökobetriebe in Deutschland
Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) veröffentlicht die Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland veröffentlicht. Sie soll Klarheit darüber schaffen, welche Betriebsmittelprodukte im Hinblick auf die Prinzipien des Ökolandbaus geprüft wurden und dort einsetzbar sind. Die Betriebsmittelliste 2009 führt fast 600 Produkte von gut 100 Firmen auf.

Ziel der Betriebsmittelbeurteilung und -listung ist es, Landwirten, Beraterinnen und Beratern, Herstellern sowie Ökokontrollstellen Sicherheit über die Einsatzfähigkeit von Betriebsmitteln in der biologischen Landwirtschaft zu geben. Damit soll einerseits der hohe Qualitätsstandard im Ökolandbau gesichert werden. Andererseits sollen Hersteller von Betriebsmitteln eine verlässliche Grundlage erhalten, um geeignete Produkte für die Biolandwirtschaft entwickeln und produzieren zu können.

Die Liste führt Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel, Düngemittel, Komposte und Substrate, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Stallfliegenbekämpfungsmittel sowie Ektoparasitika auf. Die Betriebsmittelliste des FiBL Deutschland dient auch den Verbänden des Ökolandbaus als Grundlage für eigene, den jeweiligen Verbandsrichtlinien entsprechende Listen, die sie ihren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen.

Die Betriebsmittelliste 2009 umfasst 112 Seiten und kostet 10 Euro. Sie kann hier bestellt werden.

Europäische Union

In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.

EU-Biosiegel
Bioprodukte aus den EU-Mitgliedsstaaten, welche die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, dürfen das EU-Biosiegel tragen.

 

Weltweit

International haben sich die Verbände auf die internationalen IFOAM-Basisrichtlinien geeinigt, die einen international anerkannten Standard für ökologischen Landbau darstellen. IFOAM ist die Internationale Föderation der Bewegung des ökologischen Landbaus (International Federation of Organic Agriculture Movements).

Internationale rechtliche Regelungen
Die Datenbank www.oekoregelungen.de informiert über die gesetzlichen Regelungen und wichtigsten Verbandsrichtlinien für Ökoprodukte in den für Deutschland relevanten Import- und Exportmärkten

Codex Alimentarius
Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung der von der FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission angenommenen und in einheitlicher Form dargebotenen internationalen Lebensmittelstandards. Die Codex-Alimentarius-Kommission ist eine gemeinsame Kommission der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher weltweit zu schützen, faire Handelspraktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln sicherzustellen und die Normungsarbeiten im Lebensmittelbereich auf internationaler Ebene zu koordinieren. Codex-Normen stellen die Basis dar, auf der die Mitgliedstaaten der Codex-Alimentarius-Kommission ihre lebensmittelrechtlichen Bestimmungen harmonisieren sollen. Ihre besondere Bedeutung haben sie durch ein internationales Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) erlangt, gemäß dem sie als Referenz im internationalen Handel gelten und seitdem sie in den im Rahmen der WTO völkerrechtlich verbindlich geschaffenen Streitbeilegungsverfahren bei Handelskonflikten eine maßgebliche Rolle spielen.

 

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen oder Korrekturen bitte an: info@soel.de