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Staatliche Regelungen
Zum 1.1.2009 wurde die bisherige EU-Öko-Verordnung 2092/91 durch
die neue Ökobasisverordnung 834/2007 und ihre Durchführungsverordnungen
abgelöst: die Durchführungsverordnung für Erzeugung, Verarbeitung,
Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte, die innerhalb der
EU erzeugt werden (Durchführungsbestimmungen, VO 889/2008) und die Durchführungsverordnung
für den Import von Bioprodukten, die in Drittländern angebaut oder
hergestellt werden (Importregelungen, VO 1235/2008). Weitere Durchführungsbestimmungen
zu Hefe, Aquakultur und Meeresalgen sowie zu Kellerei sind in Vorbereitung
und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 beschlossen werden. In
Deutschland werden die EU-Regelungen national durch das Ökolandbaugesetz
flankiert, das spezielle Regelungen zum Kontrollsystem und zu Sanktionsmaßnahmen
trifft. Das Ökolandbaugesetz wurde an die neuen Bioverordnungen angepasst
und trat ebenfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Ökolandbaugesetz
Das Ökolandbaugesetz ist ein von der Bundesrepublik Deutschland erlassenes
Gesetz, welches dazu dient, die Durchführung der EG-Öko-Verordnung
zu gewährleisten. Insbesondere dient die Vorschrift dazu, bei der Zulassung
der Kontrollstellen zur Prüfung der Ökoqualität ein bundesweites
Verfahren einzuführen. Gleichzeitig wird eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenregelung
bei Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung geschaffen. Die
Anpassungen dieses Gesetzes an die EG-Öko-Basisverordnung erfolgt durch
das "Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen
Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007"
Das Ökolandbaugesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet und zuletzt durch neuen Wortlaut mit Wirkung zum 01.01.2009 an die neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.
Biosiegel, Ökokennzeichengesetz und Ökokennzeichenverordnung
Es gibt viele Möglichkeiten Bioprodukte zu deklarieren: "kontrolliert-biologisch",
"organisch-biologisch", "biologisch-dynamisch" oder
einfach nur "Bio-" oder "Öko-". Landwirte oder
Hersteller können frei entscheiden, welche Bezeichnung sie wählen.
Allerdings dürfen sie nur solche Produkte damit kennzeichnen, die regelmäßig
nach der EG-Öko-Verordnung kontrolliert werden. Eine Vermarktung von
Produkten mit Ökohinweisen ist erst nach erfolgter Erstkontrolle durch
die zuständige Kontrollstelle möglich.
In
Deutschland dürfen Erzeuger, Verarbeiter und Händler deren Produkte
die Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen
Landbau erfüllen, auf die Etiketten ihrer Bioprodukte das staatliche
Biosiegel drucken.
Richtlinien der Verbände
Die Anbauverbände des ökologischen Landbaus haben in Deutschland
die Richtlinien für den ökologischen Landbau entwickelt. Die Verbände
haben ihre eigenen Richtlinien, für deren Einhaltung sie das jeweilige
Siegel ihres Verbandes vergeben:
Die Anbauverbände sowie Verbände und Firmen aus Verarbeitung und Handel werden seit März 2002 durch den Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) als Spitzenverband der ökologischen Lebensmittelwirtschaft repräsentiert. Ziel des BÖLW ist es, die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ihre gemeinsamen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, die Qualitätssicherungssysteme weiter zu entwickeln, die Entwicklung einer leistungsfähigen und krisenfesten Kommunikationsstruktur der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ein Forum für die Begegnung ihrer Akteure zu schaffen.
Die Richtlinien der Verbände des ökologischen Landbaus werden kontinuierlich weiterentwickelt, neue Erkenntnisse und Erfahrungen werden integriert.
Kontrolle im Ökolandbau
Alle Unternehmen, die Bioprodukte vermarkten wollen, müssen sich
einem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung unterziehen. Erst
nach erfolgreichem Abschluss dieses Prüfverfahrens erhalten sie das Zertifikat
der Kontrollstelle. Mindestens einmal im Jahr werden alle Ökobetriebe kontrolliert.
Durchgeführt werden die Kontrollen von staatlich zugelassenen, privaten Kontrollstellen.
Die Kontrolleure nehmen vom Saatgut über die Futtermittel, von den Ställen
bis zu den Weiden alles genau unter die Lupe. Auch nehmen sie Einsicht in
alle schriftlichen Unterlagen: Die Buchführung eines jeden Betriebes wird
genauso überprüft, wie z.B. die Warenbestandsberichte und die Stalltagebücher.
Bei Verarbeitungsbetrieben werden auch die Rezepturen kontrolliert. Es wird
genau geprüft, ob ausschließlich erlaubte Zutaten und Zusatzstoffe eingesetzt
wurden.
Betriebsmittelliste für Ökobetriebe in Deutschland
Das Forschungsinstitut
für biologischen Landbau (FiBL) veröffentlicht die Betriebsmittelliste
für den ökologischen Landbau in Deutschland veröffentlicht.
Sie soll Klarheit darüber schaffen, welche Betriebsmittelprodukte im
Hinblick auf die Prinzipien des Ökolandbaus geprüft wurden und dort
einsetzbar sind. Die Betriebsmittelliste 2009 führt fast 600 Produkte
von gut 100 Firmen auf.
Ziel der Betriebsmittelbeurteilung und -listung ist es, Landwirten, Beraterinnen und Beratern, Herstellern sowie Ökokontrollstellen Sicherheit über die Einsatzfähigkeit von Betriebsmitteln in der biologischen Landwirtschaft zu geben. Damit soll einerseits der hohe Qualitätsstandard im Ökolandbau gesichert werden. Andererseits sollen Hersteller von Betriebsmitteln eine verlässliche Grundlage erhalten, um geeignete Produkte für die Biolandwirtschaft entwickeln und produzieren zu können.
Die Liste führt Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel, Düngemittel, Komposte und Substrate, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Stallfliegenbekämpfungsmittel sowie Ektoparasitika auf. Die Betriebsmittelliste des FiBL Deutschland dient auch den Verbänden des Ökolandbaus als Grundlage für eigene, den jeweiligen Verbandsrichtlinien entsprechende Listen, die sie ihren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen.
Die Betriebsmittelliste 2009 umfasst 112 Seiten und kostet 10 Euro. Sie kann hier bestellt werden.
In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.

Bioprodukte aus den EU-Mitgliedsstaaten, welche die EG-Rechtsvorschriften
für den ökologischen Landbau erfüllen, dürfen das EU-Biosiegel
tragen.
International haben sich die Verbände auf die internationalen IFOAM-Basisrichtlinien geeinigt, die einen international anerkannten Standard für ökologischen Landbau darstellen. IFOAM ist die Internationale Föderation der Bewegung des ökologischen Landbaus (International Federation of Organic Agriculture Movements).
Internationale rechtliche Regelungen
Die Datenbank www.oekoregelungen.de
informiert über die gesetzlichen Regelungen und wichtigsten Verbandsrichtlinien
für Ökoprodukte in den für Deutschland relevanten Import- und
Exportmärkten
Codex Alimentarius
Der Codex
Alimentarius ist eine Sammlung der von der FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission
angenommenen und in einheitlicher Form dargebotenen internationalen Lebensmittelstandards.
Die Codex-Alimentarius-Kommission ist eine gemeinsame Kommission der Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) der Vereinten Nationen. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Gesundheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher weltweit zu schützen, faire Handelspraktiken
im internationalen Handel mit Lebensmitteln sicherzustellen und die Normungsarbeiten
im Lebensmittelbereich auf internationaler Ebene zu koordinieren. Codex-Normen
stellen die Basis dar, auf der die Mitgliedstaaten der Codex-Alimentarius-Kommission
ihre lebensmittelrechtlichen Bestimmungen harmonisieren sollen. Ihre besondere
Bedeutung haben sie durch ein internationales Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation
(WTO) erlangt, gemäß dem sie als Referenz im internationalen Handel
gelten und seitdem sie in den im Rahmen der WTO völkerrechtlich verbindlich
geschaffenen Streitbeilegungsverfahren bei Handelskonflikten eine maßgebliche
Rolle spielen.
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen oder Korrekturen bitte an: info@soel.de