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Ein wesentlicher Bestandteil der agrarpolitischen Maßnahmen für den Ökolandbau in Deutschland ist das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL). Sein Ziel ist ein nachhaltiges Wachstum des Biolandbaus bei ausgewogener Entwicklung von Angebot und Nachfrage. Es soll die Rahmenbedingungen für eine Ausdehnung des Ökolandbaus in Deutschland verbessern und die bisherige Förderpolitik ergänzen. Die finanzielle Unterstützung durch das Bundesprogramm hat es ermöglicht, dass im Bereich des Biolandbaus neue Strukturen geschaffen werden konnten.
Die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus wird in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesamten Betrieb keine chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften. Seit 1994 wurde die Einführung und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder auf der Grundlage der EG-Verordnung 2078/92, beziehungsweise seit Januar 2000 gemäß den Artikeln 22 bis 24 der EG-Verordnung 1257/1999 gefördert.
oekolandbau.de bietet umfassende Informationen zur Agrarpolitik und Förderung des Ökolandbaus an
Die Agrarpolitik hat von Anfang an im europäischen Integrationsprozess eine wichtige Rolle gespielt. So übertrugen die EU-Mitgliedsländer die Entscheidungskompetenz für die Markt- und Preispolitik sowie die Richtlinienkompetenz für die Agrarstrukturpolitik an die EU. Das geschieht beispielsweise über Verordnungen, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Die Landwirtschaft nimmt mit rund 44 Prozent den größten Posten im EU-Haushalt ein.
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU
Mitte 2003 hat sich die EU auf eine tiefgreifende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
geeinigt. Wichtigstes Ergebnis ist eine weitgehende Entkoppelung der Direktzahlungen
von der Produktion und deren Bindung an die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutz-
sowie Qualitätsvorschriften (sog. "Cross Compliance"-Regeln).
Dabei wurde mit der Einführung einer Betriebspräme auf ein neues
Direktzahlungssystem umgestellt, bei dem die Beihilfen nicht mehr produktionsbezogen
gezahlt werden (Entkoppelung).
Ein weiteres zentrales Element ist die Einführung der sogenannten obligatorischen Modulation. Damit können die EU-Mitgliedsstaaten Direktzahlungen an die Landwirte kürzen und die so einbehaltenen EU-Mittel - ergänzt durch nationale Kofinanzierungsmittel - für bestimmte Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung wieder der Landwirtschaft zukommen lassen. So können die Weichen für eine verstärkte Förderung umweltfreundlicher und tiergerechterer Produktionsverfahren und zur Verbesserung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume gestellt werden.
Abbildung: Fördermittelverteilung im Rahmen der GAP

Quelle: EU-Kommission (2007): Die EU-Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013, Fact Sheet
Die GAP beruht auf den beiden Säulen "Marktpolitik" und "Politik zur ländlichen Entwicklung". Die erste Säule hat das Ziel, durch Marktregulierung und Direktzahlungen das Basiseinkommen der Landwirte und damit die Lebensmittelerzeugung zu sichern. Die zweite Säule stärkt die Landwirtschaft in ihrer nachhaltigen Funktion für Land und Umwelt und ünterstützt die Entwicklung der ländlichen Gebiete und Strukturen.
Um die Gemeinsame EU-Agrarpolitik weiter zu reformieren, erzielten die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten am 20. November 2008 eine politische Einigung über den GAP-Gesundheitscheck. Zu den Maßnahmen, über die Einvernehmen erzielt wurde, gehören die Abschaffung der Flächenstilllegung, die schrittweise Anhebung der Milchquoten bis zu ihrem endgültigen Wegfall im Jahr 2015 und die Umwandlung der Marktintervention in ein reines Sicherheitsnetz. Außerdem wird die Modulation erhöht, d. h. die Direktzahlungen an die Landwirte werden gekürzt und die dadurch frei werdenden Mittel in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Aus diesem Fonds können Maßnahmen finanziert werden, die der EU-Landwirtschaft helfen, besser auf neue Herausforderungen und Chancen etwa in den Bereichen Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und Erzeugung von Bioenergie zu reagieren. Die Mitgliedstaaten erhalten außerdem die Möglichkeit, Milchbauern in schwierig zu bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage zu helfen.
Die Verbändeplattform: Gemeinsam für eine natur- und sozialverträgliche Landwirtschaft in Europa
Seit dem Jahr 2000 arbeitet ein Zusammenschluss aus über 15 Verbänden des Verbraucher-, Natur-, Tierschutzes und der bäuerlichen Landwirtschaft für die Veränderung der europäischen Agrarpolitik. Ziel ist es durch den Einsatz deutscher und europäischer Fördergelder eine natur- und sozialverträgliche Landwirtschaft zu schaffen. Die in der Plattform organisierten Verbände stimmen sich und ihre Arbeit zu allen relevanten agrarpolitischen Themen ab, beziehen gemeinsam dazu Stellung und betreiben - wo sinnvoll - gemeinsame Lobbyarbeit.
Koordination: EuroNatur und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
Die politische Basis dieser Plattform bilden die im Herbst 2001 formulierten Vorstellungen und Forderungen, die in dem Grundsatzpapier Auf dem Weg zu einer neuen Agrarpolitik in der EU zu finden sind.
Strategiepapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik von Lutz Ribbe (Mai 2009) im
Auftrag der International Federation of Organic Agriculture Movements - EU
Regional Group: Die
Langzeitentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Analyse und Empfehlungen
für eine ökologische Ausrichtung der Agrarpolitik